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Ich war Chefstewardess beim deutschen Ferienflieger. Von Anbeginn hinterfragte ich die Maßnahmen, schrieb e-Mails und verschickte Einschreiben an die betreffenden Stellen und Behörden: Im Flugzeug herrschen ganz andere Luft- und Druckverhältnisse, es widersprach meinem Gewissen meinen Kollegen und den Passagieren Maskentragen zu befehlen. Es fehlte die Pro-Contra-Abwägung, es gab weder Pause-Möglichkeiten noch eine vernünftige Gefährdungsbeurteilung. Als ich beim Betriebsarzt um eine Tauglichkeitsuntersuchung für dieses stundenlange Maskentragen bat, wurde ich ohne Untersuchung abgewiesen und mir eine vorübergehende Fluguntauglichkeit attestiert. Nachdem die Maskenpflicht fiel, gab besagter Betriebsarzt mich nicht wieder frei, sondern behauptete, ich leide unter psychischen Problemen. In Absprache mit dem Luftfahrtbundesamt suchte ich daraufhin einen derer Fliegerärzte auf, dieser wurde von meinem Arbeitgeber jedoch nicht anerkannt. Obwohl das Luftfahrtbundesamt bestätigte, dass ich zu keinem Zeitpunkt fluguntauglich war und eine Maskenunverträglichkeit keinen Grund für eine Fluguntauglichkeit darstellt, verlor ich den Prozess vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz. Zwischenzeitlich wurde ich fristlos gekündigt, lebe seit über einem Jahr von Ersparnissen, da mir kein Lohn bezahlt wird. Mein Berufungsverfahren geht nun vor das Landes-Arbeitsgericht, ich arbeite mittlerweile als Kassiererin im Supermarkt, um krankenversichert zu sein und wenigstens etwas zu verdienen….